Gerhard Schöppner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung
oder einen Aufhebungsvertrag erhalten?

In vielen Fällen fußen Kündigungen auf einer unzureichenden Rechtsgrundlage. Dennoch werden Sie nur mit einer umfassenden arbeitsrechtlichen Beratung und juristischer Vertretung Ihre Interessen durchsetzen können. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor einem Arbeitsgericht ist eine anwaltliche Vertretung in jedem Falle angeraten. Eine solche Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden, andernfalls wird die Kündigung wirksam!

Treten Sie einfach mit mir in Kontakt. Für Kündigungsschutzklagen ist kein persönlicher Anwaltstermin erforderlich – die Kommunikation kann zunächst unkompliziert über E-Mail und/oder Telefon ablaufen.